Vertragsbedingungen zur Überwinterung von Kübelpflanzen
1. Vertragsabschluss
Mit ihrem Überwinterungsauftrag schließen Sie mit der GB Gartencenter GmbH & Co. KG einen Vertrag mit nachfolgenden Bedingungen und Hinweisen ab.
2. Leistungen
Der Überwinterungszeitraum erstreckt sich von frühestens 1. Oktober bis spätestens 31. Mai des Folgejahres. Die Überwinterungsgebühr umfasst
folgende Leistungen:
- Vermessung der Pflanze
- Kennzeichnung durch Etiketten
- Aufstellung im beheizten Überwinterungsgewächshaus, bei mind. +5°C Nachttemperatur
- Regelmäßige Kontrolle des Gesundheitszustandes
- Bedarfsgerechtes Gießen und Düngen der Pflanzen
- Eine vorbeugende bzw. kurierende Schädlingsbekämpfungsmaßnahme (bei Bedarf weitere)
- Form- u. Rückschnitt, sofern nicht anders mit Ihnen vereinbart
- Umtopfen (wird nur nach Kundenauftrag durchgeführt und nach Aufwand berechnet.)
3. Überwinterungsgebühr je Pflanze inkl. MwSt.
XS: Topf bis 25cm Ø, Pflanze bis 30cm Ø, Pflanze bis 100cm hoch € 29,00
S: Topf bis 30cm Ø, Pflanze bis 50cm Ø, Pflanze bis 140cm hoch € 39,00
M: Topf bis 40cm Ø, Pflanze bis 70cm Ø, Pflanze bis 180cm hoch € 59,00
L: Topf bis 50cm Ø, Pflanze bis 90cm Ø, Pflanze bis 240cm hoch € 79,00
XL: Topf bis 60cm Ø, Pflanze bis 110cm Ø, Pflanze bis 300cm hoch € 99,00
XXL: Topf bis 70cm Ø, Pflanze bis 160cm Ø, Pflanze bis 300cm hoch € 134,00
XXXL: Topf bis 80cm Ø, Pflanze bis 240cm Ø, Pflanze bis 300cm hoch € 199,00
Ist eine der drei Kriterien überschritten, gilt die nächste Größe. Größere Pflanzen als XXXL können wir nicht überwintern.
4. Frachgebühren (Hol- & Bringservice inkl. MwSt.)
Wir bieten Hol- und Bringservice ab/bis Gehweg an. Auf Ihren Wunsch und Risiko sammeln bzw. verteilen wir Ihre Pflanzen auf Ihrem Gelände. Kosten dafür sind nicht im Überwinterungspreis enthalten und werden daher nach unserer aktuellen Transportpreisliste bzw. nach unserem aktuellen Stundensatz für Gartenarbeit berechnet. Die Preise werden nach Wunsch zugesandt bzw. fernmündlich genannt. Bitte beachten Sie, dass die Wege frei und breit genug sein müssen und wir für Schäden auf Ihrem Gelände nicht haften können.
Eine Abholung (i. d. R. in den ersten zwei bis drei Oktoberwochen) bzw. Auslieferung (i. d. R. Ende April bis Mitte Mai) der Pflanzen unsererseits finden witterungsabhängig statt. Wünschen Sie eine Abholung bzw. Auslieferung zu einer bestimmten Zeit *(Wunschtermin), so fallen erhebliche Mehrkosten an.
Im Rahmen des Tourenplans werden je Fahrt folgende Frachtgebühren fällig:
- Innerorts: 10,00 €
Nesselwang und Weiler (*15,00 €) - Zone 1: 15,00 €
Pfronten, Seeg, Rückholz, Oy-Mittelberg, Wertach (*23,00 €) - Zone 2: 20,00 €
Eisenberg, Lengenwang, Wald, Görisried, Füssen, Roßhaupten
(*30,00 €) - Zone 3:
30,00 €
Schwangau, Rieden, Marktoberdorf, Kempten, Lauben, Waltenhofen, Immenstadt, Sonthofen, Bad Hindelang, Tannheimer Tal
(*45,00 €)
Zuzgl. Frachtvolumengebühr je Überwinterungspflanze, je Fahrt:
XS, S, M: 2,00 €
L: 4,00 €
XL: 8,00 €
XXL: 16,00 €
XXXL: 24,00 €
5. Rechnungsstellung und Zahlung
Die Rechnung erhält der Auftraggeber nach Abgabe der Pflanzen im Nov/Dez bevorzugt per Mail, sonst per Post. Die Rechnung ist sofort nach Erhalt zur Zahlung fällig.
6. Nicht beeinflussbare Faktoren
Der Erfolg der Pflanzenüberwinterung hängt von nicht beeinflussbaren Faktoren wie Wetter, Licht, Feuchtigkeit, Temperatur, Krankheiten oder Schädlingen ab und kann jährlich variieren. Pflanzen reagieren individuell auf neue Umgebungen.
7. Haftungsausschluss
Für nachfolgend aufgeführte Pflanzen ist das Risiko einer nicht-erfolgreichen Überwinterung mit gleicher Sorgfalt und Einsatz stark erhöht. Wir nehmen diese Pflanzen nach Ihren Wünschen trotzdem auf, haften aber keinesweg für den Überwinterungsprozess & -ausgang: Bougainvillea, Hibiskus, Dipladenia, Granatapfel, Margariten, Ficus, Bananen, Phoenix, Robellinii, Kakteen, sowie alle in Hydrokultur übergebenen Pflanzen.
Von der Überwinterung ausgeschlossen sind: Zimmerpflanzen, Bonsais und winterharte Pflanzen
Wir übernehmen keine Verantwortung für vor der Einlagerung erfolgte Maßnahmen (z. B. Pflanzenschutz, Düngung, Substratwahl, Topfgröße, Wasserabfluss) und garantieren kein bestimmtes Aussehen oder Wachstum nach der Überwinterung. Für Schäden durch zum Übergabezeitpunkt nicht erkennbaren Schädlings- oder Krankheitsbefall besteht keine Haftung.
Die GB Gartencenter GmbH & Co. KG behält sich vor, einzelne Pflanzen bei der Anlieferung von der Überwinterung auszuschließen, insbesondere bei bereits vorhandenen Schäden z.B. durch Frost, Hitze, Wasser, Schädlinge, Krankheiten, Überdüngung. Eine Annahme ohne Gewähr ist nach Absprache möglich. Pflanzenschutzmaßnahmen im Winterquartier sind für Pflanzen mit Dekorationscharakter und nicht für essbare Nutzpflanzen bzw. Nutzpflanzen mit essbaren Früchten ausgelegt.
Der Transport der Gefäße aller Materialien erfolgt mit höchster Vorsicht. Im Falle auftretender Schäden an Gefäßen können wir keine Haftung übernehmen. Auch für Abholungen und Lieferungen unsererseits, die durch das Betreten von Wohnräumen und ihres Grundstücks zu bewerkstelligen sind übernehmen wir keine Haftung.
8. Sonstige Hinweise
Stellt sich während der Überwinterung heraus, dass das Gefäß, in dem die Pflanzen übergeben wurden, schadhaft bzw. nicht ordnungsgemäß ist, sind wir berechtigt auf Kosten des Auftraggebers umzutopfen.
Die Pflanzen werden in unserem Hause eindeutig gemessen. Maßgeblich zur Berechnung ist die Kombination aus dem Durchmesser der Pflanze, dem Durchmesser des Gefäßes sowie die Höhe der Pflanze (siehe 3. Überwinterungsgebühr). Auf dem Anmeldeformular angegebene Maße (Höhe und Durchmesser) sind nur zur besseren Planbarkeit von Transport/ Unterbringung anzugeben und haben keinen Einfluss auf die Rechnungsstellung.
Alle Anmeldungen werden entsprechend der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet und dementsprechend wird das begrenzte Kontingent an Überwinterungsplätzen vergeben. Wir müssen uns deshalb leider vorbehalten, zu spät eintreffende Anmeldung ggf. nicht mehr berücksichtigen zu können. In diesem Fall werden Sie jedoch zeitnah benachrichtigt.
Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder fehlen, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Es gelten dann die gesetzlichen Regelungen.
9. Ansprechpartner
- Ansprechpartner Transport:
Elmar Deggert · Tel.: 08361 / 92581-11 - Für die telefonische Voranmeldung der Selbstbringer/Abholer:
Tel.: 08361 / 92581-10 - Rückfragen zu Ihren Überwinterungspflanzen:
Hans Gruber · Tel.: 08361 / 92581-12
10. Datenschutz
Sie willigen im Auftragsfalle ein, dass Ihre Daten zweckgebunden für den Überwinterungsvorgang genutzt werden. Diese Einwilligung können Sie jederzeit per Mail an info@gruber-blumen.de widerrufen, in diesem Fall werden Ihre Daten umgehend gelöscht, sofern sie nicht buchhalterisch benötigt werden. Sie finden unsere Datenschutzerklärung hier.
GÄRTNEREI GRUBER
Inh. GB Gartencenter GmbH & Co. KG
Maria-Rainer-Str. 25
87484 Nesselwang
E-MAIL
info@gruber-blumen.de
TELEFON
+49 (0) 83 61 635
ÖFFNUNGSZEITEN
Montag bis Donnerstag:
10:00 - 13:00 Uhr & 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag:
09:00 - 13:00 Uhr & 14:00 - 18:00 Uhr
Samstag:
09:00 - 12:30 Uhr
Mittwoch: geschlossen
